RATGEBER

ALLE ANSPRÜCHE NACH EINEM UNFALL

Mehr als nur Reparaturkosten – was Ihnen wirklich zusteht

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf weit mehr als nur die Reparaturkosten. Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Anwaltskosten und bei Verletzungen Schmerzensgeld – Hornet Claims sorgt dafür, dass kein Anspruch vergessen wird.

Reparaturkosten oder Wiederbeschaffung

Der offensichtlichste Anspruch: Die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs oder – bei Totalschaden – den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Sie haben das Recht auf Reparatur in einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl zu den dort üblichen Preisen.

Merkantile Wertminderung

Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallwagen weniger wert. Diese Wertminderung ist ein eigenständiger Anspruch. Der Sachverständige beziffert die Wertminderung im Gutachten. Versicherungen versuchen häufig, diesen Anspruch zu kürzen oder abzulehnen.

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Für jeden Tag ohne Ihr Fahrzeug steht Ihnen eine Entschädigung zu – entweder als Mietwagen oder als Nutzungsausfallentschädigung in Geld. Die Tagessätze richten sich nach der Fahrzeugklasse.

Gutachterkosten

Die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung. Ab etwa 750 Euro Schadenshöhe haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Gutachten. Der Sachverständige dokumentiert alle Schäden und berechnet sämtliche Ansprüche.

Anwaltskosten

Bei unverschuldetem Unfall sind die Kosten für einen Rechtsanwalt Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Sie können also einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, ohne eigene Kosten zu tragen.

Abschleppkosten und weitere Posten

Weitere Ansprüche die häufig vergessen werden:

  • Abschleppkosten zum Gutachter oder zur Werkstatt
  • Standgebühren für das beschädigte Fahrzeug
  • Ab- und Anmeldekosten bei Totalschaden
  • Kostenpauschale (25 EUR) für Telefonate, Porto etc.
  • Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Anwalt etc.
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen
  • Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit
  • Heilbehandlungskosten (Eigenanteile)
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