RATGEBER

WAS TUN NACH EINEM UNFALL?

Die wichtigsten Schritte direkt nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Unfall gilt: Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern, Beweise dokumentieren und niemals den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen – Hornet Claims übernimmt das kostenlos für Sie.

Schritt 1: Unfallstelle sichern

Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. Bei Verletzungen rufen Sie sofort den Notruf (112). Auch bei reinen Sachschäden sollten Sie die Polizei rufen, wenn die Schuldfrage unklar ist oder der Unfallgegner nicht kooperiert.

Schritt 2: Beweise sichern

Dokumentieren Sie den Unfallort und alle Schäden mit Fotos und Videos. Fotografieren Sie auch die Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge, die Unfallposition und Bremsspuren. Notieren Sie sich Namen und Kontaktdaten von Zeugen.

  • Fotos von allen Schäden an allen Fahrzeugen
  • Übersichtsfotos der Unfallposition
  • Kennzeichen aller Beteiligten
  • Kontaktdaten von Zeugen
  • Polizeiliches Aktenzeichen (falls Polizei vor Ort)

Schritt 3: Unabhängigen Gutachter beauftragen

Akzeptieren Sie niemals den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Dieser arbeitet im Interesse der Versicherung und wird den Schaden tendenziell niedriger bewerten. Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – und die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen (§ 249 BGB).

Schritt 4: Ansprüche geltend machen

Neben den Reparaturkosten stehen Ihnen weitere Ansprüche zu: Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Abschleppkosten und bei Personenschäden auch Schmerzensgeld. Hornet Claims koordiniert die Durchsetzung aller Ansprüche durch spezialisierte Fachanwälte für Verkehrsrecht.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

Vermeiden Sie diese häufigen Fehler nach einem Unfall:

  • Den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren
  • Ein Schuldanerkenntnis unterschreiben
  • Sich mit einer Schnellabfindung der Versicherung zufriedengeben
  • Auf die Beauftragung eines Sachverständigen verzichten
  • Schäden reparieren lassen bevor das Gutachten erstellt wurde
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