RATGEBER

WAS KOSTET EIN GUTACHTER NACH EINEM UNFALL?

Kosten, Rechtsgrundlage und warum Sie keinen Cent zahlen

Bei unverschuldetem Unfall zahlen Sie als Geschädigter keinen Cent. Die Kosten für den KFZ-Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung – das ist Ihr Recht nach § 249 BGB.

Die rechtliche Grundlage

Nach § 249 BGB ist der Schädiger verpflichtet, den Geschädigten so zu stellen als wäre der Unfall nicht passiert. Das umfasst alle notwendigen Kosten der Schadenfeststellung – also auch den Sachverständigen. Dieses Recht ist durch zahlreiche Urteile des BGH bestätigt.

Was passiert wenn die Versicherung die Gutachterkosten kürzt?

Versicherungen kürzen häufig Gutachterkosten mit dem Argument, das Honorar sei überhöht. Das ist in den meisten Fällen unzulässig. Der BGH hat klargestellt, dass der Geschädigte den Sachverständigen nicht auf das günstigste Angebot beschränken muss. Hornet Claims prüft kostenlos ob eine Kürzung berechtigt ist und setzt den vollen Betrag durch.

Wann brauche ich ein Gutachten?

Ab einem geschätzten Schaden von etwa 750 Euro haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten (nicht nur einen Kostenvoranschlag). Das Gutachten ist die Grundlage für die Durchsetzung aller Ansprüche: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und mehr.

Warum kein Gutachter der Versicherung?

Die gegnerische Versicherung schickt häufig einen eigenen Gutachter oder Schadenregulierer. Dieser arbeitet im Auftrag und Interesse der Versicherung – nicht in Ihrem. Erfahrungsgemäß fallen Schadenschätzungen der Versicherungsgutachter deutlich niedriger aus als unabhängige Gutachten.

  • Versicherungsgutachter bewerten Schäden systematisch niedriger
  • Wertminderung wird oft gar nicht berücksichtigt
  • Reparaturmethoden werden auf günstigere Alternativen gedrückt
  • Sie haben das Recht auf einen eigenen Gutachter – nutzen Sie es

So läuft es mit Hornet Claims

Sie melden Ihren Schaden bei Hornet Claims. Wir beauftragen innerhalb von 24 Stunden einen zertifizierten, unabhängigen Sachverständigen in Ihrer Nähe. Das Gutachten wird erstellt, und wir leiten es zusammen mit der Schadensmeldung an eine spezialisierte Verkehrsrechtskanzlei weiter. Die gesamten Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

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