RATGEBER

WERTMINDERUNG NACH UNFALL

Was ist merkantile Wertminderung und wie viel steht Ihnen zu?

Nach einem reparierten Unfall verliert Ihr Fahrzeug an Marktwert, weil es in der Unfallhistorie erscheint. Dieser Wertverlust – die merkantile Wertminderung – ist ein eigenständiger Anspruch gegen die gegnerische Versicherung, den Hornet Claims für Sie durchsetzt.

Was ist merkantile Wertminderung?

Auch wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall fachgerecht repariert wird, ist es auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Käufer zahlen für ein Fahrzeug mit Unfallhistorie deutlich weniger. Dieser Wertverlust wird als merkantile Wertminderung bezeichnet und ist ein eigenständiger Schadensersatzanspruch.

Wann besteht Anspruch auf Wertminderung?

Ein Anspruch auf Wertminderung besteht bei unverschuldetem Unfall, wenn das Fahrzeug reparaturwürdig ist und nicht bereits eine erhebliche Unfallhistorie hat. Der Anspruch ist unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug verkaufen oder behalten.

  • Bei unverschuldetem Unfall mit Reparaturschaden
  • Bei Fahrzeugen ohne erhebliche Vorschäden
  • Unabhängig davon ob Sie das Fahrzeug verkaufen
  • Der Anspruch wird im Gutachten beziffert

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden. Die gängigsten sind die Methode nach Ruhkopf/Sahm und die Methode der Deutschen Automobil-Treuhand (DAT). Der unabhängige Sachverständige berechnet die Wertminderung im Rahmen des Gutachtens. Die Höhe hängt ab von Fahrzeugalter, Laufleistung, Art und Umfang des Schadens.

Versicherungen kürzen häufig die Wertminderung

Viele Versicherungen versuchen, die Wertminderung zu reduzieren oder ganz abzulehnen. Häufige Argumente: Das Fahrzeug sei zu alt, die Laufleistung zu hoch oder der Schaden zu gering. In vielen Fällen sind diese Kürzungen unzulässig. Hornet Claims setzt mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten den vollen Anspruch durch.

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