NUTZUNGSAUSFALL NACH UNFALL
Entschädigung für jeden Tag ohne Ihr Fahrzeug – auch ohne Mietwagen
Nutzungsausfall ist eine tägliche Entschädigung für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden kann. Sie haben Anspruch darauf – auch wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und -klasse.
Was ist Nutzungsausfall?
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht oder nicht fahrbar ist, können Sie für jeden Tag ohne Fahrzeug eine Entschädigung verlangen. Diese Nutzungsausfallentschädigung ist eine Alternative zum Mietwagen und wird als täglicher Pauschalbetrag gezahlt.
Nutzungsausfall oder Mietwagen?
Sie haben die Wahl: Entweder nehmen Sie einen Mietwagen (die Kosten trägt die gegnerische Versicherung) oder Sie verzichten auf den Mietwagen und erhalten stattdessen die Nutzungsausfallentschädigung als Geldbetrag. Beide Ansprüche können nicht gleichzeitig geltend gemacht werden.
Wie hoch ist der Nutzungsausfall?
Die Tagessätze richten sich nach der Fahrzeugklasse und werden in der sogenannten Schwacke-Liste oder der Fraunhofer-Tabelle festgelegt. Die Sätze reichen von etwa 23 Euro pro Tag für Kleinwagen bis über 175 Euro pro Tag für Oberklassefahrzeuge.
- Kleinwagen (z.B. VW Polo): ca. 23–35 EUR/Tag
- Kompaktklasse (z.B. VW Golf): ca. 35–50 EUR/Tag
- Mittelklasse (z.B. BMW 3er): ca. 50–65 EUR/Tag
- Obere Mittelklasse (z.B. Mercedes E-Klasse): ca. 65–100 EUR/Tag
- Oberklasse (z.B. BMW 7er): ca. 100–175 EUR/Tag
Für wie viele Tage bekomme ich Nutzungsausfall?
Der Anspruch besteht für die Reparaturdauer (laut Gutachten) plus eine angemessene Vorlaufzeit für die Gutachtenerstellung und Reparaturplanung. Bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungsdauer (in der Regel 14 Tage). Der Sachverständige dokumentiert die voraussichtliche Reparaturdauer im Gutachten.
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