MIETWAGEN NACH UNFALL
Ihr Recht auf einen Mietwagen und was die Versicherung zahlt
Bei unverschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Alternativ können Sie Nutzungsausfallentschädigung als Geldbetrag erhalten.
Wann habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Der Anspruch besteht, wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbar oder in der Werkstatt ist und Sie das Fahrzeug regelmäßig nutzen. Der Mietwagen steht Ihnen für die Dauer der Reparatur zu – bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungsdauer.
Welche Fahrzeugklasse steht mir zu?
Sie haben Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug. Das bedeutet: gleiche oder ähnliche Fahrzeugklasse wie Ihr beschädigtes Fahrzeug. Sie müssen sich nicht auf einen Kleinwagen verweisen lassen, wenn Ihr Fahrzeug ein Mittelklassewagen war. Allerdings müssen Sie einen Eigenersparnisabzug akzeptieren (in der Regel 10-15%), da Sie durch den Mietwagen kein eigenes Benzin und keinen Verschleiß an Ihrem Fahrzeug haben.
Häufiger Streitpunkt: Mietwagenkosten
Versicherungen kürzen Mietwagenkosten besonders häufig. Sie verweisen auf günstigere Anbieter oder behaupten, der Tarif sei überhöht. Die Rechtsprechung ist hier differenziert: Wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen kein günstigerer gleichwertiger Mietwagen verfügbar war, muss die Versicherung den tatsächlichen Preis zahlen.
Alternative: Nutzungsausfallentschädigung
Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen – zum Beispiel weil Sie ein Zweitfahrzeug haben oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen – können Sie stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung als Geldbetrag erhalten. Die Tagessätze richten sich nach Ihrer Fahrzeugklasse.
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