RATGEBER

SCHMERZENSGELD NACH UNFALL

Wann Sie Anspruch haben und wie viel Ihnen zusteht

Wenn Sie bei einem unverschuldeten Unfall verletzt wurden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung und Auswirkungen auf Ihren Alltag. Hornet Claims vermittelt spezialisierte Anwälte, die den Anspruch für Sie durchsetzen.

Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für erlittene körperliche und seelische Schmerzen nach einem Unfall. Der Anspruch ergibt sich aus § 253 Abs. 2 BGB. Er steht jedem zu, der bei einem Unfall durch Fremdverschulden verletzt wurde – unabhängig von der Schwere der Verletzung.

Typische Verletzungen und Schmerzensgeldhöhen

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Vergleichsurteilen. Richtwerte aus der Rechtsprechung:

  • HWS-Syndrom (Schleudertrauma) leicht: 500–2.500 EUR
  • HWS-Syndrom mittelschwer: 2.500–7.000 EUR
  • Knochenbruch (einfach): 2.000–10.000 EUR
  • Komplexe Frakturen: 10.000–50.000 EUR
  • Schwere Verletzungen mit Dauerfolgen: 50.000 EUR und mehr
  • Psychische Folgen (Angststörung, PTBS): 1.000–15.000 EUR

Was beeinflusst die Höhe?

Gerichte berücksichtigen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes verschiedene Faktoren:

  • Art und Schwere der Verletzung
  • Dauer der Heilbehandlung
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Dauerhafte Beeinträchtigungen
  • Psychische Auswirkungen
  • Alter des Geschädigten
  • Grad des Verschuldens des Unfallverursachers

So setzen Sie Ihren Anspruch durch

Dokumentieren Sie alle ärztlichen Behandlungen und Beschwerden. Bewahren Sie Atteste, Krankschreibungen und Behandlungsberichte auf. Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt kann den Anspruch auf Basis von Vergleichsurteilen beziffern und gegenüber der Versicherung durchsetzen. Hornet Claims vermittelt Ihnen einen solchen Anwalt – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

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