TOTALSCHADEN NACH UNFALL
Wiederbeschaffungswert, Restwert und Ihre Ansprüche
Bei einem Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert – und zusätzlich Nutzungsausfall, Abschleppkosten und weitere Ansprüche. Hornet Claims sorgt dafür, dass die Versicherung fair reguliert.
Wann liegt ein Totalschaden vor?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Bis zur 130%-Grenze dürfen Sie trotzdem reparieren lassen, wenn Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiterfahren. Diese Grenze und alle relevanten Werte ermittelt der unabhängige Sachverständige im Gutachten.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen. Er wird vom Sachverständigen ermittelt und berücksichtigt Marke, Modell, Alter, Laufleistung, Ausstattung und Zustand des Fahrzeugs.
Was ist der Restwert?
Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch wert ist – zum Beispiel als Unfallfahrzeug auf dem Markt. Die Versicherung versucht häufig, einen möglichst hohen Restwert anzusetzen, da dies ihre Zahlung verringert (Auszahlung = Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Der Sachverständige ermittelt einen marktgerechten Restwert.
Weitere Ansprüche bei Totalschaden
Neben der Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert stehen Ihnen weitere Ansprüche zu:
- Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer (ca. 14 Tage)
- Ab- und Anmeldekosten für das neue Fahrzeug
- Abschleppkosten
- Gutachterkosten
- Anwaltskosten
- Wertminderung (bei Reparatur innerhalb der 130%-Grenze)
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